Aufgrund überarbeiteter Sicherheitsempfehlungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA haben mehrere Fluggesellschaften ihre Vorgaben zur Mitnahme von Powerbanks angepasst. Powerbanks dürfen weiterhin mitgeführt werden, allerdings ausschließlich im Handgepäck. Die Mitnahme im Aufgabegepäck bleibt untersagt. Neu ist zudem, dass Powerbanks während des Fluges nicht mehr genutzt werden dürfen. Das bedeutet, sie dürfen weder selbst geladen noch zum Aufladen von Smartphones, Tablets oder anderen elektronischen Geräten verwendet werden.
Auch bei der Aufbewahrung an Bord gelten nun strengere Vorgaben. Powerbanks müssen am Körper getragen oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden. Das Ablegen im Gepäckfach über den Sitzen ist nicht mehr erlaubt, damit mögliche Zwischenfälle schneller erkannt und behoben werden können.
Darüber hinaus sind Kapazität und Anzahl klar geregelt. Erlaubt sind Powerbanks mit einer maximalen Leistung von 100 Wattstunden. Pro Person dürfen höchstens zwei Powerbanks mitgeführt werden. Größere Modelle sind nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Airline zulässig.
Die neuen Regelungen gelten für alle Airlines der Lufthansa Group, darunter Lufthansa, Swiss, Eurowings, Austrian Airlines, Discover Airlines, Brussels Airlines, Edelweiss und Air Dolomiti. Reisenden wird empfohlen, ihre Geräte vor dem Abflug vollständig aufzuladen und sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um einen reibungslosen und sicheren Flug zu gewährleisten.