AGB Reisebüro

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DIE RAIFFEISEN VERTRIEBS GMBH VERMITTLERBEDINGUNGEN

Raiffeisen Vertriebs GmbH Vermittlerbedingungen (AGB)

·I. Allgemeines

·II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

·III. Ausstellung und Versand von Flugtickets

·IV. Sonstige Reiseunterlagen

·V. Umbuchung und Rücktritt

·VI. Quality Plus Leistungen

·VII. Informationspflichten nach § 651 v Abs. 1 BGB

·VIII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden

·IX. Haftung von Raiffeisen Vertriebs GmbH

·X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

·XI. Datenschutz

·XII. OS-Plattform der EU / Keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

vor einer Verbraucher Schlichtungsstelle

I. Allgemeines

  1. Die Raiffeisen Vertriebs GmbH (nachfolgend RV abgekürzt) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundenen Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung an.
    Der Reisende erteilt durch die Buchung RV den Vermittlungsauftrag gemäß den Vermittlungsentgelten des Reisebüros. Der Reisende erhält vor der Buchung von den für die Vermittlung zu zahlenden Vermittlungsentgelten Kenntnis und wird um sein ausdrückliches Einverständnis dazu gebeten. Ebenso bietet RV dem Kunden besondere Q -Leistungen an, vgl. Punkt VI. dieser Vermittler AGB.
  2. Die nachfolgenden Vermittler Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und RV aus der von RV erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Für den von RV vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger sind allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers maßgeblich. Die AGB der jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer / Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Reiseveranstalters / Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
  4. Mit Unterschrift auf dem RV-Beratungsprotokoll erklärt der Reisende sein Einverständnis zu den AGB von RV. Ferner bestätigt er mit seiner Unterschrift auf dem RV-Beratungsprotokoll, den Hinweisen zum Datenschutz sowie das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt für Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen erhalten zu haben. Zudem erklärt der Reisende mit Unterschrift auf dem rt-Beratungsprotokoll sein Einverständnis mit den AGB des Reiseveranstalters / Leistungsträgers bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft.

II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Buchung (nach vorheriger Bestätigung der AGB gem. I. Ziff. 3) erteilt der Reisende RV den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter / Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
  2. Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter / Leistungsträger auf Abschluss eines Reisevertrages.Dieses übermittelt RV an den Reiseveranstalter / Leistungsträger. Die Übermittlung durch RV stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger dar. Der Reiseveranstalter / Leistungsträger entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung bzw. Reisebestätigung in Textform.
  3. RV als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter / Leistungsträger für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden Kunden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des reisenden Kunden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
  4. Rechnungen, welche durch RV gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch RV), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters / Leistungsträgers. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin vollständig zu bezahlen. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch RV der Sicherungsschein vor Zahlung übergeben.
  5. Liegt zwischen Buchung und Abflugtermin ein kürzerer Zeitraum als 24 Stunden, ist der Reisepreis mit Zustellung bzw. Aushändigung der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. In den Fällen, in welchen nach den Bestimmungen einer Airline oder eines Reiseveranstalters ein Flugticket oder gleichwertige Reiseunterlagen innerhalb von 24 Stunden oder anderweitig kurzfristig nach Buchung zur Ausstellung gelangen müssen, ist der Reisepreis mit Zugang der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausstellung durch RV ist es im Falle des Reisebüroinkassos durch RV erforderlich, dass der Reisende den Einzahlungsbeleg z. B. per Fax innerhalb von 24 Stunden zusendet. Andernfalls ist RV ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).
  6. Sofern RV das Reisebüroinkasso betreibt, gilt eine Rechnung mit Gutschrift des Rechnungsbetrages auf das Konto von RV als beglichen. Als Nachweis einer fristgerechten Zahlung gilt des Weiteren die Übersendung oder Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder des Ausdrucks einer Onlineüberweisung. Die Übersendung des Nachweises kann per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld wird nicht übernommen.
  7. Soweit RV das Reisebüroinkasso betreibt und der Reisende bei der Buchung eine Kreditkarte angegeben hat, wird diese mit dem Rechnungsbetrag nach Eintritt der Fälligkeit belastet. Nimmt der Reiseveranstalter die Zahlungsabwicklung selbst vor, werden die Daten der Kreditkarte durch RV an diesen Reiseveranstalter weitergeben, so z.B. für Hotel-Buchungen nach Maßgabe der AGB des Hotels/Reiseanbieters. Kreditkartenzahlungen sind grundsätzlich bei allen Arten von Buchungen möglich.
  8. Soweit RV Vermittler verbundener Reiseleistungen i. S. d. § 651 w BGB ist, wird RV den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren. Soweit RV bei verbundenen Reiseleistungen das Reisebüroinkasso betreibt und Zahlungen des Reisenden entgegennimmt, wird RV für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen RV Sicherungsschein aushändigen.

III. Ausstellung und Versand von Flugtickets

  1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RV kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden durch den Reiseanbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100