AGB Reisebüro

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DIE REISEVERMITTLERBEDINGUNGEN DER GLOBETROTTER ERLEBNIS GMBH                                     

  • Die Reisevermittlerbedingungen
  • I. Allgemeines
  • II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
  • III. Ausstellung und Versand von Flugtickets
  • IV. Sonstige Reiseunterlagen
  • V. Umbuchung und Rücktritt
  • VI. Quality Plus Leistungen
  • VII. Informationspflichten nach § 651 v Abs. 1 BGB und Informationen zu Flugbeförderungsleistun- gen
  • VIII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden
  • IX. Haftung von Globetrotter
  • X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
  • XI. Datenschutz
  • XII. Einsatz von WireCard
  • XIII. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher Schlichtungsstelle


I. Allgemeines

  1. Globetrotter Erlebnis GmbH (nachfolgend Globetrotter abgekürzt) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundenen Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung an.  Der Reisende erteilt durch die Buchung Globetrotter den Vermittlungsauftrag gemäß den Vermittlungs- entgelten des Reisebüros. Der Reisende erhält vor der Buchung von den für die Vermittlung zu zahlen- den Vermittlungsentgelten Kenntnis und wird um sein ausdrückliches Einverständnis dazu gebeten. Ebenso bietet Globetrotter dem Kunden besondere Q -Leistungen an, vgl. VI. dieser AGB.
  2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und Globetrotter aus der von Globetrotter erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB's. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  3. Für den von Globetrotter vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reise- veranstalter oder Leistungsträger sind allein die AGBs des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträ- gers maßgeblich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungs- träger werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teil- nehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ei- nes Reiseveranstalters / Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
  4. Mit Unterschrift auf der Globetrotter-Service-Checkliste erklärt der Reisende sein Einverständnis zu den AGB von Globetrotter. Ferner bestätigt er mit seiner Unterschrift auf der Globetrotter-Service- Checkliste, das Informationsblatt zum Datenschutz sowie das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt für Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen erhalten zu haben. Zudem erklärt der Reisende mit Un- terschrift auf der Globetrotter-Service-Checkliste sein Einverständnis mit den AGB des Reiseveranstal- ters / Leistungsträgers bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft.

II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen

  1. Mit der Buchung (nach vorheriger Bestätigung der AGB‘s gem. I. Ziff. 3) erteilt der Reisende Globe- trotter den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter / Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter / Leistungsträger auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt Globetrotter an den Reiseveranstalter / Leis- tungsträger. Die Übermittlung durch Globetrotter stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter.
  2. Leistungsträger dar. Der Reiseveranstalter / Leistungsträger entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung.
  3. Globetrotter als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter / Leis- tungsträger für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden Kunden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des reisenden Kunden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
  4. Rechnungen, welche durch Globetrotter gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch Globetrotter), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters / Leistungsträgers. Rech- nungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin vollständig zu bezahlen. Bei Vermittlung ei- ner Pauschalreise werden Reisepreiszahlungen vor Beendigung der Pauschalreise von Globetrotter nur gefordert und angenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag mit dem Reiseveran- stalter besteht und der Sicherungsschein vor der Zahlung übergeben wurde.
  5. Liegt zwischen Buchung und Abflugtermin ein kürzerer Zeitraum als 24 Stunden, ist der Reisepreis mit Zustellung bzw. Aushändigung der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. In den Fällen, in wel- chen nach den Bestimmungen einer Airline oder eines Reiseveranstalters ein Flugticket oder gleichwer- tige Reiseunterlagen innerhalb von 24 Stunden oder anderweitig kurzfristig nach Buchung zur Ausstel- lung gelangen müssen, ist der Reisepreis mit Zugang der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausstellung durch Globetrotter ist es im Falle des Reisebüro- inkassos durch Globetrotter erforderlich, dass der Reisende den Einzahlungsbeleg z. B. per Fax inner- halb von 24 Stunden zusendet. Andernfalls ist Globetrotter ohne weitere Rücksprache mit dem Reisen- den berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).
  6. Sofern Globetrotter das Reisebüroinkasso betreibt, gilt eine Rechnung mit Gutschrift des Rech- nungsbetrages auf das Konto von Globetrotter als beglichen. Als Nachweis einer fristgerechten Zahlung gilt des Weiteren die Übersendung oder Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder des Ausdrucks einer Onlineüberweisung. Die Übersendung des Nachweises kann per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld wird nicht übernommen.
  7. Soweit Globetrotter das Reisebüroinkasso betreibt und der Reisende bei der Buchung eine Kredit- karte angegeben hat, wird diese mit dem Rechnungsbetrag nach Eintritt der Fälligkeit belastet. Nimmt der Reiseveranstalter die Zahlungsabwicklung selbst vor, werden die Daten der Kreditkarte durch Globetrotter an diesen Reiseveranstalter weitergeben, so z.B. für Hotel-Buchungen nach Maßgabe der All- gemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels/Reiseanbieters. Kreditkartenzahlungen sind grundsätzlich bei allen Arten von Buchungen möglich.
  8. Soweit Globetrotter Vermittler verbundener Reiseleistungen i. S. d. § 651 w BGB ist, wird Globetrotter den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren. Soweit Globetrotter bei verbundenen Reiseleistungen das Reisebüroinkasso betreibt und Zahlungen des Reisenden entgegennimmt, wird Globetrotter für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforder- liche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushän- digen.


III. Ausstellung und Versand von Flugtickets

  1. Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der ge- wählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Globetrotter kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Fal- le einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches Ihrerseits, durch den Reiseanbieter Storno- /Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher An- spruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstel- lung der Tickets im Falle einer Stornierung-/Umbuchung zuzüglich zu den von den Reiseveranstaltern erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch Globetrotter erhoben wird. Im Bearbeitungsprozess wird auf die Gebühren vor Buchung hingewiesen.
  2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermit- telt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personal- ausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.

IV. Sonstige Reiseunterlagen

  1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunter- nehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
  2. Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
  3. Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch Globetrotter wünscht, übermittelt Globetrotter dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versi- cherungsnummer.

V. Umbuchung und Rücktritt

  1. Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allge- meinen  Geschäftsbedingungen  des  jeweiligen  Anbieters  als  Vertragspartner  des  Reisenden.
    Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt Globetrotter dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Krankheit oder Unfall.
  2. Für den Fall einer Umbuchung oder des Rücktritts vom Vertrag ist Globetrotter unabhängig von den Bedingungen des Anbieters berechtigt, dem Reisenden zur Abgeltung des zwischen dem Reisenden und Globetrotter abgeschlossenen Vermittlungsauftrages bzw. für alle im Zusammenhang mit Umbuchun- gen oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehenden Kosten eine angemessene Bearbeitungsgebühr gemäß den vor der Buchung mitgeteilten Gebühren zu berechnen.


VI. Quality Plus Leistungen

Globetrotter kann mit dem Kunden die Quality Plus Leistungen gegen Zahlung des Quality Plus Entgelts ver- einbaren. Die Quality Plus Leistungen und die Höhe des Quality Plus Entgelts werden vor der Buchung mitge- teilt. Globetrotter bietet dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versiche- rungsleistung) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistung wird von Globetrotter vermittelt, wobei Globetrotter bei Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist und diese dem Kunden aushändigt. Soweit Globetrotter dem Kunden dabei eine Einzelreiseleistung vermittelt und mit dem Kunden die Quality Plus Leistungen vereinbart, wird das Quality Plus Entgelt von Globetrotter direkt abgerechnet. Bei Pauschalreisen übernimmt das Inkasso des Quality Plus Entgelts der Reiseveranstalter für Globetrotter und den Versicherer. Soweit Globetrotter mit dem Kunden die Quality Plus Leistungen einschließlich der Versicherungsleistung vereinbart, bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf der Globetrotter-Service-Checkliste sein Einverständnis dazu sowie den Erhalt der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsausweises.

VII. Informationspflichten nach § 651 v Abs. 1 BGB und Informationen zu Flug- beförderungsleistungen

Globetrotter erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindes- teilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind.

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist Globetrotter hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertrags- schluss feststeht. Globetrotter verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Globetrotter den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird Globetrotter sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der EU belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air- ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Reisenden in den Geschäftsräumen von Globetrot- ter auf dessen Verlangen ausgehändigt werden.

VIII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden

  1. Globetrotter weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall be- sondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beach- tung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Trans- portunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
  2. Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.
  3. Mängel der Vermittlungsleistung von Globetrotter hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und Glo- betrotter Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wäre eine zumutbare Abhilfe durch Globetrotter möglich gewesen, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Rei- senden und Globetrotter, sofern der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlassen hat. Die Haftung von Globetrotter in den Fällen des IX 9.) dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

Globetrotter gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. Globetrotter hat den Rei- severanstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.

IX. Haftung von Globetrotter

  1. Globetrotter haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungser- folg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbie- ter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor- genommen wird.
  2. Globetrotter haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind.
  3. Globetrotter haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisen- den gewünschten Reise.
  4. Globetrotter haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses.
  5. Die unter IX 2.), 3.) und 4.) genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit Globetrotter fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bekannt sein mussten.
  6. Globetrotter haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahr- lässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Globetrotter haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischer- weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifa- chen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
  7. Im Übrigen haftet Globetrotter in Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Neben- pflichten nicht.
  8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertre- ter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Globetrotter betroffen ist. Eine weiter- gehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haf- tung von Globetrotter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ih- rer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  9. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrläs- sigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung unbeschränkt. Ebenso besteht ei- ne unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Ver- letzung der Insolvenzabsicherungs- und Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB
  10. Globetrotter haftet auch nicht für Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. An- ordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von Globetrotter oder deren Lieferanten beeinflusst wer- den.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von Globetrotter (Hamburg).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkei- ten zwischen Globetrotter und dem Reisenden ist der Sitz von Globetrotter (Hamburg), soweit der Rei- sende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Globetrotter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationales Privatrechts Anwendung. Ist der Kunde Ver- braucher, kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

XI. Datenschutz

Globetrotter ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Perso- nenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Globetrotter nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung ver- pflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber Globetrotter hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Lö- schung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von Globetrotter unter [email protected] oder unter Datenschutzbeauftragter, Globetrotter GmbH & Co. KG, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, E-Mail: [email protected] wenden.

XII. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle

Globetrotter ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

Stand: 17.06.2019