Barrierefreiheitserklärung

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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit


Reiseland Holding GmbH ist bemüht, die Webseite www.meinreisebuero24.com im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.meinreisebuero24.com .

 

Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung


Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.
Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.
Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden
Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

 

 

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?


Diese Erklärung wurde erstellt am: 16.06.2025, letzte Änderung 24.06.2025

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?


Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.
Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.
Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

 

Wir arbeiten bereits an der Behebung dieser Barrieren.

 

 

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erfragen


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Reiseland Holding GmbH
Osterbekstr. 90a
22083 Hamburg
info@otto-reisen.de
 

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde


Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit in Deutschland ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), die ihren Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt, haben wird und zum 28. Juni 2025 die Arbeit aufnehmen soll.Sie wird die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) übernehmen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen